§1 Allgemeines
(1) Die folgenden Geschäftsbedingungen der Firma Computer-Treff Wiesbaden sind Grundlage eines jeden Geschäftes, egal ob Lieferungen, Leistungen oder Angebote.
(2) Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden jedoch nicht Vertragsbestandteil.
(4) Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, auch wenn sie nicht mehr ausdrücklich vereinbart worden sind.
(5) Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen.
(6) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
(7) Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung.
§2 Angebote
(1) Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
(2) Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Neben absprachen.
(3) Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
§3 Lieferungen und Preise
(1) Alle Preise verstehen sich ab unserem Ladengeschäft Nettelbeckstraße 12, 65195 Wiesbaden.
(2) Bruttopreise inklusive, Nettopreise exklusive der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens jedoch durch Abnahme der Lieferung oder Leistung zustande.
(4) Der Käufer ist an seinen Vertragsantrag 4 Wochen gebunden.
(5) Kann die Ware nicht zugestellt werden, muß der Kunde die Kosten für eine 2. Anfahrt zusätzlich übernehmen.
(6) Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen auszuführen.
§4 Ware aus zweiter Hand und deren Gewährleistung
(1) Der Verkauf von gebrauchten Computerspielen, sonstiger gebrauchter Software und Hardware aus zweiter Hand erfolgt als Kommissionsgeschäft im Namen und für Rechnung des jeweiligen Kommittenten.
(2) Die Ware ist gebraucht und unterschiedlichen Alters.
(3) Sie wird, in Einzelfällen durch die Firma Computer-Treff Wiesbaden getestet und ist grundsätzlich funktionsfähig.
(4) Die Firma Computer-Treff Wiesbaden übernimmt keine Gewährleistungfür Ware aus zweiter Hand.
(5) Bei Annahme der Ware muß zwingend die Verpackung und der Inhalt geprüft werden.
(6) Sofern die Firma Computer-Treff Wiesbaden aus Gefälligkeit dennoch eine Nachlieferung oder Nachbesserung anbietet oder vornimmt, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
§5 Gewährleistung
(1) Wir gewähren auf jegliche Hardware die vom Hersteller vorgegebene Garantie, mindestens jedoch 6 Monate. Ausgenommen ist die Garantie auf Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien, auf Bildröhren und auf durch Gewalt hervorgerufene Beschädigungen sowie auf unsachgemäße Behandlung.
(2) Im übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung gemäß unseren AGB beschränkt.
(3) Mängelanzeigen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Gleiches gilt für das Verlangen zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
(5) In Einzelfällen wurde durch die Firma Computer-Treff Wiesbaden dieWare getestet und ist grundsätzlich funktionsfähig.
(6) Grundsätzlich gewährt die Firma Computer-Treff Wiesbaden eine Anschaltgarantie von 7 Arbeitstagen auf Hardware.
(7) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum.
(8) Bei Annahme der Ware muß zwingend die Verpackung und der Inhalt geprüft werden.
(9) Der Käufer muß Mängel sofort, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware, der Firma Computer-Treff Wiesbaden schriftlich oder persönlich mitteilen, es gilt im Falle des Schriftweges, das Datum des Poststempels.
(10) Anderenfalls erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
(11) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
(12) Dies gilt auch, sofern der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung oder Handhabung der Ware zurückzuführen ist.
(13) Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen.
(14) Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(15) Schlägt die wiederholte Nachbesserung bzw. Nachlieferung fehl, steht dem Kunden das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu.
(16) Sofern wir aus Gefälligkeit dennoch eine Nachlieferung oder Nachbesserung anbieten oder vornehmen, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
(17) Bei neuer Software übernehmen wir keine Garantie für deren Funktion und / oder Inhalt, weiterhin ist sie, sofern sie geöffnet wurde vom Umtausch ausgeschlossen.
§6 Haftung
(1) Für Schäden jeglicher Art an Rechtsgütern des Kunden und in den Fällen des Leistungsverzugs oder einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung haften wir nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(2) Eine Haftung für Datenverlust bei Reparaturen von Datenträgern übernehmen wir nicht. Der Kunde hat selbst für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen.
§7 Verzug
(1) Kommen wir mit unseren Leistungspflichten in Verzug, so beträgt die vom Kunden zu setzende Nachfrist mindestens 4 Wochen. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Ein angegebener Liefertermin ist freibleibend, ein Fixtermin muß als solcher bezeichnet und schriftlich vereinbart werden.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu verlangen.
(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
(5) In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.
(6) Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, können wir die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(7) Wir sind berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§8 Schutz- und Urheberrechte
(1) Der Käufer verpflichtet sich mit bei uns gekauften Waren keine Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten zu begehen.
(2) Hat der Käufer das Produkt so gestaltet, daß hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
(3) Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten.
(4) Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen unserer Hardware.
(5) Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen.
(6) Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
§9 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
(2) Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren, wenn Teillieferungen bezahlt wurden.
(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Vorbehalt gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller An sprüche aus Lieferungen u. Leistungen von uns ist nicht gestattet.
(4) Bei etwaigen Zahlungsvollstreckungsmaßnahmen muß der Käufer uns sofort schriftlich in Kenntnis setzen und über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware Auskunft geben sowie die für uns notwendigen Unterlagen des Gerichtsvollziehers (Pfändungsprotokoll) übersenden.
(5) Bei Zugriff Dritter auf die Ware hat der Käufer den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen.
§10 Mündliche Vereinbarungen
(1) Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabsprachen zu diesen Bedingungen sind ungültig, wenn sie nicht schriftlich durch uns bestätigt werden.
§11 Gerichtsstand
(1) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird Wiesbaden als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland bzw. in entsprechenden Fällen das Recht der EG.
§12 Rechtliche Gültigkeit
(1) Im Einklang mit den Bestimmungen des BGB ist, falls eine einzelne Klausel oder Satz, mit den geltenden Gesetzen nicht übereinstimmt der gesamte AGB-Text bzw. die entsprechende Klausel weiterhin gültig.